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Informationen
zur Legalisierung von Handelsdokumenten
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Handelsrechnungen,
Ursprungszeugnisse und ähnliche Dokumente müssen vorab durch die
Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt werden. |
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Handelsrechnungen und
Ursprungszeugnisse müssen immer gemeinsam eingereicht werden. Die
Legalisierung von nur einem dieser Dokumente ist ausgeschlossen. |
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Handelsrechnungen dürfen keine
Erklärungen, Bilanzen oder Zusicherungen beinhalten. Diese müssen separat
vorgelegt werden, worauf Gebühren erhoben werden. |
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Rechnungen und Ursprungszeugnissen
von Lebensmitteln muss immer ein Gesundheitszeugnis beigefügt werden,
welches von den hierfür zuständigen Behörden ausgestellt wird. |
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Folgende Zeugnisse werden nur dann
legalisiert, wenn sie vom Gesundheitsministerium des jeweiligen
Bundeslandes ausgestellt werden: |
Gesundheitszeugnisse, Zeugnisse über Radioaktivitätsfreiheit, Zeugnisse über
Strahlungsfreiheit, BSE-Zertifikate, Dioxin-Zertifikate,
Veterinärzertifikate, Laborzeugnisse, Zeugnisse von Lebensmittelprodukten
und Herstellererklärungen für Medikamente.
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Vollmachten (power of attorney,
letter of authorization) für Firmen oder Rechtsanwälte in Jordanien müssen
die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten. Sie müssen vorab von
einem Notar beglaubigt, von einem beeidigten Übersetzer ins Englische oder
Arabische übersetzt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden.
Des weiteren muss erkenntlich sein, dass die Vollmacht etc. ausschließlich
für die Verwendung in Jordanien erteilt wird. |
Alle Dokumente
können über die GHORFA (Arab-German
Chamber of Commerce and Industry e.V.)
Garnisonskirchplatz 1, 10178 Berlin, eingereicht werden.
Legalisierungsgebühren pro Dokument:
Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen |
kostenfrei |
Gesundheitszeugnisse und Packlisten |
kostenfrei |
Handelszertifikate und Handelsvollmachten |
69,75 € |
Handelsbilanzen, Erklärungen und Handelsdokumente |
69,75 € |
Eidesstattliche Erklärung und
Zusicherungen |
69,75 € |
Bitte fügen Sie den Dokumenten eine
von der Bank gestempelte Durchschrift des Zahlungsbelegs oder einen Ausdruck
über die Zahlungsanweisung online bei.
Verrechnungsschecks und Bargeld werden nicht akzeptiert.
Kontoverbindung:
Jordanische Botschaft
Commerzbank AG Berlin
BLZ: 120 800 00
Konto-Nr.: 405 196 4904
IBAN: DE57 1208 0000 4051 9649 04
Swift bic: COBADEFFXXX
Dokumente,
die auf dem Postweg eingereicht werden, muss ein ausreichend frankierter und
adressierter Rückumschlag beigefügt werden.
Bitte reichen Sie die Dokumente nur im Original ein.
Kopien werden nicht benötigt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte
telefonisch an unsere Legalisierungsabteilung unter der Rufnummer: 030 – 36
99 60 0.
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